Ausbildungskonzept
Stand Juni 2023
1. Leitidee
Unser Förderzentrum hat sich auf die Fahnen geschrieben, Lehrkräfte auszubilden und auf dem Weg in unser vielfältiges Berufsbild mit all seinen Facetten zu begleiten und zu unterstützen. Wir bilden neben grundständig studierten Lehramtsanwärtern/Lehrkräften im Vorbereitungsdienst der Sonderpädagogik sowohl Seiteneinsteiger als auch Quereinsteiger aus. Durch die Arbeit mit einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) profitiert nicht nur diese durch die Erfahrungen der etablierten Lehrkräfte, sondern auch die Ausbildungslehrkräfte lernen neue Inhalte und Sichtweisen kennen und entwickeln sich weiter.
2. Rahmenbedingungen
Das Ausbildungskonzept basiert auf der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APVO 2024). Es konkretisiert diese im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten des Förderzentrums Steinburg Nordost.
Die LiV hat das Recht, sich im Rahmen der Ausbildung auf die Ausbildungsstandards zu berufen, gleichzeitig auch die Pflicht, diese als Basis ihrer Arbeit zu berücksichtigen.
3. Allgemeines
Die LiVs sollen am Förderzentrum Steinburg Nordost die Möglichkeit erhalten, ganzheitlich ausgebildet zu werden. Dazu zählen Einblicke in alle schulischen, außerschulischen und kooperativen Bereiche. Daher erklärt sich das Kollegium des FÖZ grundsätzlich zu einer Unterstützung der LiV bereit, indem alle Lehrkräfte für Hospitationen oder Fragen der LiV offen sind.
Das FÖZ Steinburg Nordost ist ein Förderzentrum ohne eigene Klassen und arbeitet an den zwei Standorten Hohenlockstedt und Kellinghusen. Von dort aus betreut das Förderzentrum sein Einzugsgebiet (11 Grund- und Gemeinschaftsschulen) mit den dazugehörigen Kindertagesstätten.
Jede LiV wird in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und zwei Fächern ausgebildet.
Die Betreuung der LiV erfolgt in der Regel durch je eine Ausbildungslehrkraft (ALK) pro Fachrichtung.
Das FÖZ Steinburg Nordost kann in allen Fächern und folgenden Fachrichtungen ausbilden:
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt Sprache
- Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Dabei sind die Bereiche Prävention, Inklusion“ und die Arbeit am Förderzentrum zu berücksichtigen.
In zwei dieser drei Bereiche muss die LIV ausgebildet werden.
In den Bereichen Prävention und Inklusion bilden wir in Kooperation mit den Grund- und Gemeinschaftsschulen in unserem Einzugsgebiet aus.
Arbeit am Förderzentrum findet ausschließlich im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Kooperation mit der Steinburg-Schule in Itzehoe statt.
4. Zeitliche Rahmendaten
Die Ausbildung kann grundsätzlich zum 1. August oder 1. Februar eines jeden Schuljahres begonnen werden.
Der Ausbildungsunterricht gliedert sich in folgende Stunden:
- 10 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht die Woche pro Halbjahr (wenn möglich gleichmäßig auf beide Fächer/Fachrichtungen aufgeteilt)
- 1 Stunde Unterricht unter Anleitung der ALK (Teamteaching)
- 2 Std. Hospitation im Unterricht der ALK und / oder anderer Lehrkräfte der Schule
In der Regel wird der Unterricht auf vier Wochentage verteilt. Mindestens drei Wochenstunden pro Fachrichtung sollen in einer Lerngruppe abgeleistet werden.
An den Seminartagen, üblicherweise am Dienstag, aber vor allem am Mittwoch, sollen möglichst keine Dienstversammlungen oder Schulentwicklungstage des Förderzentrums stattfinden, damit die LiV an diesen teilnehmen kann.
5. Anforderungen an die LiV
- Vorstellung bei der Schulleitung und der ALK vor Beginn der Ausbildung im Förder-zentrum (Hohenlockstedt oder Kellinghusen)
- Planung von Unterricht im Kontext von Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung der Lehrpläne und der individuellen Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler.
- Abgabe einer schriftlichen Unterrichtsplanung einmal pro Woche an die ALK
- erstes Halbjahr: Zielsetzungen und Verlaufsplanung (1. und 2. Seite der Unterrichtsvorbereitung
- ab dem 2. Halbjahr: zusätzlich Analyse der Anforderungen 3. Seite)
- selbstständige, eigenverantwortliche Arbeit an der Schule, mit Beratung durch die ALK (s. b.8. Aufgaben der Ausbildungslehrkraft)
- Übernahme von Aufgaben im Team und Begleitung der Klassenleitung in ihren Aufgabenbereichen (die LiV und die ALK sollen nach Möglichkeit in einer Klasse eingesetzt werden)
- In Absprache mit den ALK regelmäßige und eigenständige Organisation von Hospitationen in verschiedenen Klassenstufen und Arbeitsfeldern (z. B. Tandem, Flex-Klasse), um sich einen Einblick in die vielfältige Arbeit auf unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernniveaus zu verschaffen
- Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und allen weiteren schulischen Veranstaltungen am Förderzentrum (in Koop-Schule Absprache notwendig!)
- aktive Mitgestaltung des Schullebens (Einbindung in schulische Veranstaltungen)
- Klassenbuch führen
- Elternarbeit (Gespräche, Elternabende, Elternsprechtage, Förderplangespräche, etc.)
- regelmäßig und unaufgefordert die ALK über den eigenen Stand der Ausbildung informieren (z.B. Themen aus Modulen, Hausarbeit)
- Bekanntgabe aller Termine (z.B. Beratungen, Seminare, etc.) baldmöglichst an die Schulleitung und die ALK (auch Bedarf an Räumlichkeiten klären)
- Vorlage der schriftlichen Planung für Unterrichtsberatungen bei der ALK spätestens drei Tage vorher, damit diese rechtzeitig besprochen werden kann
- Mitgestaltung/Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes der Schule
- Wenn möglich, Begleitung einer Lehrkraft während eines Verfahrens zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf
Vom Schreiben von Konferenzprotokollen ist die LiV befreit.
6. Zusätzliche schriftliche Aufgaben der LiV
- Zeugnisse, Lern- und Förderpläne der eigenen Lerngruppe in angemessenem Umfang ausarbeiten (in Absprache mit ALK).
- sämtliche schriftliche Unterlagen termingerecht abgeben
Schulportrait – Schulentwicklung
7. Beratung durch die Ausbildungsschule
- feste wöchentliche Gesprächstermine zwischen LiV und Ausbildungslehrkraft, die im Stundenplan verankert sind.
- regelmäßiger Unterricht unter Anleitung, der fest im Stundenplan gesteckt ist
(d.h. gemeinsame Planung, Durchführung durch die LiV unter Anwesenheit der ALK mit gemeinsamer Reflexion).
- die Schulleitung nimmt an den Ausbildungsberatungen der LiV durch das IQSH in Stamm- und Kooperationsschule teil
8. Aufgaben der Ausbildungslehrkraft
Die Ausbildungslehrkraft
- übernimmt ihre Tätigkeit freiwillig und verpflichtet sich zu regelmäßiger Weiterqualifizierung.
- gibt Auskunft und berät die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu allen wichtigen Fragen der Ausbildung (APVO Lehrkräfte, Ausbildung durch das IQSH und durch die Schule, Ausbildungsstandards, Portfolio).
- führt Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die schulische und unterrichtliche Arbeit, die Schule, das Schulprogramm, die Fachanforderungen sowie die schulinternen Fachcurricula ein.
- führt zu Beginn gemeinsam mit der LiV ein Koordinierungsgespräch mit den Kooperationslehrkräften (klare Absprachen treffen).
- steht der LiV bei der kurz-, mittel- und langfristigen Unterrichtplanung und Unterrichtsvorbereitung, der Durchführung und der Reflexion zur Seite und berät diese unterstützend dabei.
- hospitiert wöchentlich eine Unterrichtsstunde im eigenverantwortlichen Unterricht der LIV und führt mindestens ein Beratungsgespräch mit der LiV, das fest im Stundenplan verankert ist.
- leitet die die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Bezug auf die Ausbildungs-standards zu eigenverantwortlichem Handeln an.
- unterstützt die LiV bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen.
- ist der LiV bei der Klärung der eigenen Rolle behilflich.
- führt Orientierungsgespräche mit der LiV (jeweils im ersten und zweiten Halbjahr) und dokumentieren diese.
- arbeitet am Ausbildungskonzept der Schule mit und ist diesem verpflichtet.
9. Aufgaben der Schulleitung
Die Schulleitung
- trägt die Verantwortung für eine erfolgreiche Ausbildung an der Schule.
- arbeitet mit dem Ausbildungsteam zusammen.
- tauscht sich regelmäßig mit den verschiedenen ALK über den Stand der Ausbildung aus.
- besucht jede LiV mindestens einmal pro Halbjahr je Lerngruppe / Fachrichtung im Unterricht.
- stellt die Lerngruppen für Ausbildungsstunden zur Verfügung.
- trifft ggf. klare Absprachen mit der Schulleitung der Kooperationspartner.
- durch „APVO Lehrkräfte“ festgelegte Aufgaben.
10. Inhalte der Ausbildung
- Halbjahr
- schriftliche Unterrichtsplanung und Reflexion
- lernzielorientierte Unterrichtsvorbereitung
- Zeugnisse bzw. Förderpläne
- Hospitationen
- Halbjahr
- Förderpläne bzw. Zeugnisse
- Unterrichtsmethoden
- Hausarbeit / Zertifikatskurs „Beratung“
- ausführliche Unterrichtsplanung
- je nach Fachrichtung kennenlernen verschiedener förderschwerpunktspezifischer schulischer Angebote und Maßnahmen am Förderzentrum und im Kreis (z. B. Schulwerkstätten, Campustag, KOMM & SPRICH, schulische Erziehungshilfe, Tandemarbeit, …)
- evtl. Beteiligung an einem Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf
- Halbjahr
- evtl. Beteiligung an einem Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf
- Besprechen prüfungsrelevanter Inhalte für die Fächer / Fachbereiche
- Prüfungsvorbereitung